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Während eines Besuchs der Schule am Teichgarten bekam die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN einen Einblick in die insbesondere pädagogische Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer im Umgang mit den Schüler*innen. Diese Ganztagsschule im inklusiven Kontext ist Förderschule mit den Schwerpunkten „Lernen“ und „Sprache“.
Im Gespräch mit der Schulleitung ergab sich, dass seit Einführung der Inklusion und dem uneingeschränkten Wahlrecht der Eltern kein Kind mehr in diese Schule beordert wird. Vielmehr besuchen alle Schüler*innen die Schule am Teichgarten freiwillig bzw. aufgrund der bewussten Elternentscheidung. Es sind Schüler*innen, für die der Leidensdruck an anderen Schulen zu groß war und deren Eltern einen Ausweg suchten. Auch besuchen Kinder mit besonders gravierenden Sprach- bzw. Lernentwicklungsstörungen – sehr oft verbunden mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen in der emotional-sozialen Entwicklung – die Schule im Teichgarten.
Kleine Klassen (max. bis zu 12 Kindern) und die Verwirklichung des Klassenlehrer*innen-Prinzips (pro Klasse ein/e Lehrer*in, die alle oder zumindest die meisten Fächer unterrichtet) schafft eine persönlichere Atmosphäre für die Kinder, als es ein ständiger Wechsel der Fachlehrenden mit sich bringt. Bei der anschließenden Besichtigung des Außengeländes fiel besonders der Wildblumenblühstreifen und das Hühnergehege auf.
Die GRÜNEN-Kreistagsabgeordneten wissen das Angebot der Schule und das Engagement der Lehrerinnen und Lehrer durchaus zu schätzen. Ob ein längerfristiger Erhalt dieser Schulform in Wolfenbüttel bei fortschreitender Inklusion in den anderen Schulformen zeitgemäß ist, ist auch unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und guten Arbeit in dieser Schule und der Rolle im schulischen Bildungssystem insgesamt zu entscheiden. Denn es ist zwar gut, so resümierten die GRÜNEN, Standpunkte zu haben – aber diese müssen stets kritisch im Kontext zur Realität hinterfragt werden. So haben die GRÜ-NEN im Niedersächsischen Landtag u.a. beantragt, dass die Landesregierung dafür Sorge trägt, dass die Förderschulen, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf leisten, über ausreichend personelle Ressourcen und Unterstützung verfügen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.
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