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Nach dem Biss einer gefährlichen Schlange im Landkreis Wolfenbüttel zeigt sich die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Miriam Staudte verärgert: „Seit 2020 fordern wir Grünen einen Sachkundenachweis für die Haltung exotischer Tiere auf Landesebene wie beim Hundeführerschein, unter anderem auch, weil es einen regelrechten Exoten-Boom gibt. Trotz eines parteiübergreifenden Landtagsbeschlusses aus dem letzten Jahr blockiert die für Tierschutz zuständige Agrarministerin Otte-Kinast diese gemeinsame Forderung des Landtags und auch der Halterverbände, die bislang nur Schulungen für Freiwillige anbieten können, die aber wenig in Anspruch genommen werden. Der Fall des Schlangenbisses und die unhaltbaren Zustände in dieser Tierhaltung wären zu verhindern gewesen, wenn sich die Landesregierung unserem Antrag gewidmet hätte.“
Auch Marie Kollenrott, regional zuständige Abgeordnete für Wolfenbüttel, verweist auf die Versäumnisse der Landesregierung: „Hier liegt ein schwerer Verstoß gegen das Tierschutzrecht vor - mehr als 100 Schlangen mussten dehydriert und in teils sehr schlechtem Zustand in die Schlangenstation nach Schladen gebracht werden, dabei sind die Tierheime in Niedersachsen sowieso schon am Limit. Es kann nicht sein, dass Ehrenamtliche diese Probleme immer wieder auffangen müssen.“ Kollenrott verweist auch auf die energieintensive Haltung vieler exotischer Tiere: „In Großbritannien geben immer mehr Menschen ihre Exoten ab, weil sie die Energiekosten nicht mehr bezahlen können. So kann es auch bei uns kommen. Auch deswegen ist ein Sachkundenachweis wichtig, der über die Ansprüche der Tiere an die Haltung aufklärt.“
Der Handel mit und die Haltung von exotischen Tieren in Deutschland steigt seit Jahren an. Weil keine Haltungsvorschriften vorliegen, können Exoten von jedem Menschen erworben werden, unabhängig davon, ob er über sachkundige Voraussetzungen verfügt. Die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Nachweispflicht der entsprechenden Sachkunde könnte Spontankäufe verhindern und folglich die Zahl später überforderter Tierhalter und überfüllter Auffangstationen begrenzen.
Neben tierschutzrechtlichen Problemen zeigt der Fall aus Wolfenbüttel auch, welche Gefahren durch die Haltung exotischer Tiere für Menschen entstehen können. So hätte die gefährliche Schlange, für die kein Gegengift verfügbar war, Helfer töten können. Der Landtag hatte auf Initiative der Grünen auch eine Überarbeitung der Gefahrtier-Verordnung gefordert, die seit Jahren aussteht. „Doch auch hier legen keine Ergebnisse vor,“ so Staudte. Die Grünen werden eine Unterrichtung im zuständigen Landtagsausschuss beantragen.
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