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B90/DIE GRÜNEN in Cremlingen und Königslutter mit ihren Ratsfraktionen und die Kreisverbände von B90/DIE GRÜNEN Wolfenbüttel und Helmstedt sowie die zugehörigen Kreistagsfraktionen fordern die Städte Braunschweig und Wolfsburg und die Landkreise Wolfenbüttel und Helmstedt auf, die Umsetzung der Machbarkeitsstudie sowie alle weiteren Planungen für ein Großgewerbegebiet Scheppau an der A2/A39 umgehend einzustellen. Ein Gewerbegebiet an vorgenannter Stelle verbietet sich u.a. aus folgenden Gründen:
• Natur und Umwelt: Das Großgewerbegebiet soll 186 ha umfassen und in einem Bereich liegen, der derzeit von offenem Grünland geprägt und umgeben von 10 überwiegend europaweit bedeutsamen Landschaftsschutz-, Naturschutz- und FFH-Gebieten ist. Ein Biotopverbund dieser Bereiche kann mit einem Gewerbegebiet im Herzen des Bereichs nicht mehr gewährleistet werden. Das Gebiet ist ausgewiesen als Brutvogelbereich und liegt zum Teil im Naturpark Elm-Lappwald. Abgesehen vom Lärm, den ein rund um die Uhr betriebenes Gewerbe- oder Industriegebiet erzeugt, wirken sich auch die zu erwartenden Lichtemissionen negativ auf die gesamte Fauna aus.
• Boden: Das Gebiet liegt im Geopark Harz.Braunschweiger Land.Ostfalen, einem geologischen Hotspot in Deutschland, mit Geopfaden in direkter Nachbarschaft und niedersachsenweit seltenen und deshalb schutzwürdigen Böden.
• Flächen: Der Verbrauch an überwiegend landwirtschaftlich genutzter Fläche für Bau- und Infrastrukturprojekte soll entsprechend gesetzlicher Grundlagen so stark wie möglich reduziert werden; es gibt im Bereich des Regionalverbandes, der die Gewerbegebietsflächen als entwickelbar identifiziert hat, ausreichend Gewerbe- und Industriebrachen, die reaktiviert werden könnten. In direkter Nachbarschaft zum Plangebiet gibt es mehrere Gewerbegebiete, die noch längst nicht ausgelastet sind.
• Klima: Grünland und Wälder sind CO2-Senken; jede Bebauung zerstört diese Funktion und generiert über die Baustoffe, das Baugeschehen, die Lebenszeit und die erzeugten Verkehre zusätzliche CO2-Emissionen. Zudem wird der Wasserhaushalt beeinträchtigt.
• Infrastruktur: Das Gebiet ist nur in Bezug auf die Autobahnanbindung günstig gelegen, ansonsten fehlt sämtliche Verkehrsinfrastruktur. Es gibt weder eine Schienen- noch eine ÖPNV-Anbindung oder eine funktionierende Fahrradinfrastruktur. Bereits jetzt ist die A2 ein Unfallhotspot, so dass es mindestens einmal im Monat auf den Strecken, die als Umleitungsstrecken durch die Dörfer benutzt werden, zu Chaos und gefährlichen Situationen kommt, weil die dörflichen Straßen nicht für den ausufernden LKW-Verkehr geeignet sind. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens durch ein Gewerbegebiet, das besonders für Logistiker interessant ist und entsprechend beworben wird, ist unzumutbar für die Wohnbevölkerung.
Darüber hinaus ist das Gebiet nicht an die Versorgungsinfrastruktur (Wasser, Strom, Glasfaser) angeschlossen.
• Kulturlandschaft: Die Gegend ist seit vielen hundert Jahren durchgehend besiedelt, ausweislich der Dörfer, die z.T. auf das frühe Mittelalter zurückgehen. Es haben sich Strukturen erhalten, die diese Geschichte in der Gestalt der Dörfer, der Landnutzung und auch der Wegeverbindungen wiederspiegeln und die durch die Implementierung eines Gewerbegebietes empfindlich gestört würden.
• Naherholung: Der Naturpark Elm-Lappwald mit seinen Höhenzügen, Wäldern, Offenbereichen, geologischen Besonderheiten, alten und kulturell bedeutsamen Orten und Städten ist ein beliebtes Naherholungsziel und Ziel für sanften Tourismus. In den letzten Jahren hat es viele Anstrengungen in dem Bereich gegeben, die durch ein Gewerbegebiet zunichte gemacht würden.
• Wirtschaft: Die Region ist im besonderen Maße vom wirtschaftlichen Strukturwandel betroffen, der sich speziell auf die Automobilindustrie und das gesamte Transportgewerbe auswirken wird, wenn die Klimaziele des Pariser Vertrags eingehalten werden sollen. Ein Gewerbegebiet vorsichtshalber zu entwickeln und vorzuhalten, verbietet sich unter diesen Vorzeichen.
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