Kreismitgliederversammlung von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Am Dienstagabend hatte der Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung in die KUBA Kulturhalle eingeladen. Die Delegierten für die Landes- und Bundesdelegiertenkonferenz mussten gewählt werden. Beide Parteitage finden im November aufgrund der Pandemielage digital statt. Auf dem Bundesparteitag (20. bis 22. November) soll das neue GRÜNE Grundsatzprogramm diskutiert und beschlossen werden. Bereits auf der letzten Mitgliederversammlung wurden hierzu verschiedene Anträge auf den Weg gebracht. Einer der Anträge beschäftigt sich mit dem Thema Grund und Boden. Vorstandssprecher Pieter K.G. Welge dazu: „Wir wollen, dass der Erbpacht Vorrang vor dem Verkauf von Grund und Boden aus öffentlichen Eigentum eingeräumt wird. Bei der Erbpacht fällt der Grund und Boden nach meist 99 Jahren an den Alteigentümer zurück. Darauf errichtete Gebäude werden mit 2/3 des Verkehrswertes vergütet. Diese Regelung schränkt die Grund- und Bodenspekulation ein.“ Auf der Landesdelegiertenkonferenz am 07.11.2020 wird der Leitantrag „SOZIAL-ÖKOLOGISCHE TRANSFORMATION: EIN HANDLUNGSRAHMEN FÜR NIEDERSACHSEN“ beraten und entschieden. Darin werden Maßnahmen formuliert, um in Niedersachsen den notwendigen Transformationsprozess hin zu einem ökologischen, gerechten und zukunftsorientierten sowie krisenfesten Wirtschaften und Zusammenleben zu gestalten. Hierfür haben die Wolfenbütteler GRÜNEN auf ihrer gestrigen Versammlung mehrere Anträge an die Landesdelegiertenkonferenz diskutiert und verabschiedet, unter anderem ein Antrag zur Asse II und der damit verbundenen Zwischenlagerdiskussion. Vorstandsmitglied Ulrike Siemens dazu: „Niedersachsen hat mit Schacht Konrad und Asse II einen unfreiwilligen Schwerpunkt in Bezug auf Atommülllagerung. Wir wollen, dass im Leitantrag darauf eingegangen wird und beantragen die Erweiterung um folgenden Absatz: Speziell bei Asse II muss sichergestellt werden, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Arbeitsgruppe Optionen Rückholung ernst genommen wird und die aufgezeigten bisherigen Mängel im Prozess aufzuarbeiten sind. Das betrifft im Besonderen die Suche nach einem Zwischenlagerstandort für den rückgeholten Atommüll aus Asse II. Es ist sicherzustellen, dass ein wissenschaftlicher Standortvergleich von Asse-nahen und Asse-fernen Standorten unter Berücksichtigung der Abstände zur Wohnbebauung durchgeführt wird. Weder darf das Landschaftsschutzgebiet Asse ohne ausreichende Abwägung durch ein Zwischenlager ad absurdum geführt werden, noch dürfen die sozialen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung vernachlässigt werden.“

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