Kahlschlag an der Oker – verheerende Folgen für die Artenvielfalt

Imke Byl: Im Landes-Wassergesetz müssen auch Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden

Im Landkreis Wolfenbüttel wurde Ende vergangenen Jahres eine Vielzahl von Bäumen und Sträuchern an der Oker gefällt. Wie die Braunschweiger Zeitung berichtete, wurden diese Pflegemaßnahmen vom Unterhaltungsverband Oker beauftragt. Bei dem Standort der Abholzung handelte es sich um die Westseite der Oker bei Werlaburgdorf in der Gemeinde Schladen-Werla.

Dabei waren insbesondere Bäume, die über das Wasser reichen, wie etwa Erlen, Weiden und vereinzelte Eschen von der Fällung betroffen. Zudem ist im Rahmen der Arbeiten ein Bagger in das Flussbett gefahren.

Thomas Rautmann als Grüner vor Ort betont: "Dieser Abschnitt gilt als Forellen-/Äschen-Region. Forelle und Äsche sind Kieslaicher. Durch den Baggereinsatz wird die Kiesstruktur des Flussgrundes verdichtet, damit werden Hohlräume für Eier und frühe Entwicklungsphasen vernichtet."

Erhard Dette, Kreistagsabgeordneter der Grünen in Wolfenbüttel weist auf die Funktion der beseitigten "Abflusshindernissen" als "Strömungslenker" hin: „Durch sie werden Zonen verschiedener Strömungsgeschwindigkeiten erzeugt und es verbleiben in ihnen große Mengen von (Erlen-)Laub, die als Futterquelle dient. Andere Unterhaltungsverbände in Niedersachsen legen solche Strömungslenker für gutes Geld künstlich an."

Die Grüne Landtagsfraktion hat den Kahlschlag zum Thema im Landtag gemacht. In einer Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Grünen stellt diese nun klar, dass die Entfernung des Uferbewuchses im erfolgten Umfang weder erforderlich noch abgesprochen war. „Die Folgen für die Artenvielfalt der Flussaue sind verheerend: Brut- und Lebensräume sowie das Nahrungsangebot für Vögel gehen verloren; durch fehlende Beschattung erwärmt sich das Wasser schneller und es
enthält weniger Sauerstoff. Durch den Einsatz des Baggers wurde außerdem das Flussbett verdichtet, wodurch sich auch der Lebensraum im Gewässerboden negativ verändert“, äußert sich die grüne Landtagsabgeordnete und umweltpolitische Sprecherin Imke Byl zu dem Kahlschlag an der Oker. „Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, dass es verbindliche Vorgaben braucht, um den Naturschutz bei der Gewässerunterhaltung zu berücksichtigen. Deshalb fordern wir Grüne, dass im
Landes-Wassergesetz klargestellt wird, dass die Unterhaltungsverbände bei den Pflegemaßnahmen auch die Belange des Naturschutzes berücksichtigen müssen.“ Von den Kahlschlägen sind voraussichtlich auch Gehölze des NABU betroffen. Dieser hatte in den 90er Jahren Aufforstungsmaßnahmen an der Ostseite der Oker durchgeführt.

Um eine umfangreichere Betrachtung und Abstimmung aller beteiligten Fachbereiche zu gewähren, wurde nun die Aufstellung eines Unterhaltungsplanes vereinbart, der jährlich fortgeschrieben und dem Landkreis vorgelegt wird. Zwar ist im Bundeswassergesetz bereits geregelt, dass zur Gewässererhaltung auch „die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen“ gehört. Jedoch wird diese Regelung in Niedersachsen bislang nicht angewendet, da es eine entsprechende Klausel im Landeswassergesetz gibt.

„Der Fall in Wolfenbüttel zeigt ganz klar, dass eine Regelung für eine ökologische Gewässerunterhaltung endlich auch für Niedersachsen gesetzlich festgeschrieben werden muss“, so die Landtagsabgeordnete Imke Byl.

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