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Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat vor Kurzem die Erlaubnis erteilt, den Aufwuchs bestimmter „Ökologischer Vorrangflächen“ zur Fütterung von Nutztieren freizugeben. Hierbei handelt es sich um Flächen der Kategorie „Brachen ohne Erzeugung“, und somit die einzigen Flächen, die keiner landwirtschaftlichen oder kommerziellen Nutzung unterliegen. Auf den anderen ökologischen Vorrangflächen nach EU-Recht, den Feldrandstreifen, den Pufferstreifen an Gewässern und den Waldrandstreifen ist es gesetzlich ohnehin immer erlaubt, den Aufwuchs ab dem 1. Juli eines Jahres zu mähen und zu nutzen. In Anbetracht des dramatischen Rückgangs an Insekten ist allein diese Regelung aus ökologischen Gesichtspunkten schon bedenklich.
Aus Sicht der GRÜNEN im Kreisverband Wolfenbüttel ist daher nicht nachzuvollziehen, warum auch der Aufwuchs der letzten Flächen ohne Erzeugung ab dem 16. Juli, dem Ende der Brut- und Setzzeit, für die Viehfütterung eingesetzt werden soll. Offensichtlich werden Insekten nicht als Nutztiere angesehen, obwohl sie für die Ernährungssicherheit der Menschen (und der Tiere) weitaus wichtiger sind als die herkömmlich so bezeichneten Nutztiere.
Die schwierige Lage der Landwirtschaft aufgrund der anhaltenden Dürre wird auch von Seiten der GRÜNEN durchaus gesehen, allerdings sollten Hilfen für die Landwirtschaft nicht zu Lasten der Ökologie gehen. Werden jetzt auch diese letzten unbewirtschafteten Flächen schon im Juli gemäht, werden den Insekten die letzten verbliebenen Futterplätze und auch Lebens- und Fortpflanzungsräume genommen.
Zukünftig sollten verstärkt Flächen aus der Nutzung genommen und für einen gewissen Zeitraum sich selbst überlassen werden, wenn man dem dramatischen Artensterben noch begegnen will, so die einhellige Meinung des Vorstands der GRÜNEN im Kreisverband Wolfenbüttel.
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